Unser Ziel ist es, die Inhalte dieser Webseite möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Auch wenn wir derzeit nicht gesetzlich zur vollständigen Barrierefreiheit verpflichtet sind, legen wir großen Wert auf eine klare, verständliche und benutzerfreundliche Gestaltung.
Gesetzlicher Rahmen (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet private Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit digitaler Dienstleistungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – insbesondere bei der Bereitstellung von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher:innen.
Unsere Webseite dient ausschließlich der allgemeinen Information über unsere Leistungen und unser Unternehmen. Das enthaltene Kontaktformular bietet lediglich eine Möglichkeit zur unverbindlichen Kontaktaufnahme und stellt keine digitale Dienstleistung im Sinne des Gesetzes dar. Es erfolgt über die Webseite kein Vertragsschluss und auch keine unmittelbare Dienstleistungsabwicklung.
Daher sind wir aktuell nicht verpflichtet, unsere Webseite nach dem BFSG barrierefrei zu gestalten (§ 1 i. V. m. § 3 BFSG).
Unser Anspruch
Trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung möchten wir, dass alle Menschen unsere Webseite möglichst problemlos nutzen können. Aus diesem Grund haben wir bereits verschiedene Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit umgesetzt:
– Übersichtliche Seitenstruktur und gut erkennbare Navigation
– Texte in verständlicher Sprache
– Alt-Texte für Bilder
– Anpassungsfähiges Layout für mobile und stationäre Endgeräte
Kontakt
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Vorschläge zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben, freuen wir uns über eine Nachricht per E-Mail an info@tep-strahltechnik.de